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   VGH Hessen, 15.06.2021 - 1 B 513/20   

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https://dejure.org/2021,28471
VGH Hessen, 15.06.2021 - 1 B 513/20 (https://dejure.org/2021,28471)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.06.2021 - 1 B 513/20 (https://dejure.org/2021,28471)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Juni 2021 - 1 B 513/20 (https://dejure.org/2021,28471)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 33 Abs 3 BLV, § 47 BLV, § 48 BLV, § 49 Abs 1 BLV
    Keine Berücksichtigung eines beschäftigungslosen Fernmeldeamtsrates ohne aktuelle (fortgeschriebene) dienstliche Beurteilung im Beförderungsauswahlverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09

    Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.06.2021 - 1 B 513/20
    Lässt sich eine belastbare Prognose hiernach nicht treffen, so kann einer dem Art. 33 Abs. 2 GG gerecht werdenden Auswahlentscheidung jedenfalls nicht eine fortgeschrieben dienstliche Beurteilung zugrunde gelegt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11.09 -, juris Rn. 9 ff.).

    Nach welchem Zeitablauf nach der letzten beurteilten Dienstleistung die tatsächlichen Erkenntnisse eine Prognose über die Entwicklung der Qualifikation nicht mehr tragen können, ist prinzipiell eine Frage des Einzelfalles (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11.09 -, juris Rn. 11).

    Hier ist die Zeitspanne zwischen dem Ende des Zeitraumes, in dem eine amtsbezogene Tätigkeit des Antragstellers beurteilt worden ist (30. September 2001) und dem Beginn des Zeitraumes, für den eine fiktive Fortschreibung zu erfolgen hätte (1. September 2015), - nahezu 14 Jahre - zu lang, um noch eine hinreichend belastbare (Tatsachen-)Grundlage für eine Einschätzung der weiteren Qualifikationsentwicklung zu sein (zu einem nicht mehr ausreichenden Abstand von 16 Jahren vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11.09, juris Rn. 11; OVG Hamburg, Beschluss vom 25. September 2013 - 1 Bs 240/13 -, juris Rn. 6, und BayVGH, Beschluss vom 18. November 2015 - 6 CE 15.2260-, juris Rn. 16, wonach ein Zeitraum von acht Jahren nicht zu lang ist).

  • BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17

    Beamter; Beurteiler; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungszeitraum; Bewährung;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.06.2021 - 1 B 513/20
    Während die dienstlichen Beurteilungen von Lebenszeitbeamten die Bewertung der im Beurteilungszeitraum gebotenen Leistungen beinhalten und die Grundlage für mögliche spätere Auswahlentscheidungen über Beförderungs(status)ämter im Rahmen der Bestenauslese bilden, haben dienstliche Beurteilungen von Probebeamten in der Regel nur Bedeutung für die zum Ende der Probezeit anstehende Entscheidung über die Feststellung der Bewährung der Beamten in der Probezeit (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 -, juris Rn. 27).

    Dienstliche Beurteilungen von Probebeamten haben nach positiver Feststellung der Bewährung und danach erfolgter Übernahme ins Beamtenverhältnis in der Regel keine rechtlich relevante Bedeutung mehr, insbesondere nicht für etwaige nachfolgende Auswahlentscheidungen über Beförderungen (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 -, juris Rn. 28).

  • OVG Thüringen, 22.02.2017 - 2 EO 500/16

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Bewerbungsverfahrensanspruch eines seit

    Auszug aus VGH Hessen, 15.06.2021 - 1 B 513/20
    Auch ist es sachgerecht, die Beschäftigungslosigkeit der Beamten bei der Deutschen Telekom AG als Fortschreibungsgrund im Sinne des § 33 Abs. 3 BLV anzusehen (vgl. OVG Th., Beschluss vom 22. Februar 2017 - 2 EO 500/16 -, juris Rn. 24; OVG B-B, Beschluss vom 15. April 2020 - 10 S 51.19 -, juris Rn. 15).

    Dass der Antragsteller aufgrund der dienstlichen Weisungen zur Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme verpflichtet war und die Qualifizierungsmaßnahme "wie Dienst (z. B. mit Urlaubsanträgen etc.) abgewickelt" worden sein soll, macht die Teilnahme selbst nicht zu einer beurteilungsfähigen dienstlichen, d.h. amtsbezogenen Tätigkeit (zu Praktikumszeiten vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 2 A 4.15 -, juris Rn. 31; vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 1 A 206/17 -, juris Rn. 7; OVG Th., Beschluss vom 22. Februar 2017 - 2 EO 500/16 -, juris Rn. 23).

  • VGH Hessen, 16.04.2020 - 1 B 2734/18

    Bestenauslese und Assessment-Center

    Auszug aus VGH Hessen, 15.06.2021 - 1 B 513/20
    Auf nicht leistungsbezogene Hilfskriterien (dritte Ebene) darf der Dienstherr bei der Auswahlentscheidung erst zurückgreifen, wenn auch nach Prüfung der ersten und zweiten Ebene ein qualifikatorisches Patt verbleibt (stRspr. des Senats, vgl. Senatsbeschluss vom 16. April 2020 - 1 B 2734/18 -, juris Rn. 63 ).

    Erkenntnisse aus Auswahlgesprächen und Assessment Centern als Momentaufnahmen ermöglichen hingegen lediglich Aussagen zu Eignung und Befähigung ("Potentialanalyse"), nicht aber Aussagen zur fachlichen Leistung, welche eine längerfristige Beobachtung voraussetzen (Senatsbeschluss vom 16. April 2020 - 1 B 2734/18 -, juris Rn. 67 ; vgl. auch Günther, DÖD 2021, 77 ff., 109 ff.).

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.06.2021 - 1 B 513/20
    Der Katalog ist daher nicht abschließend (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, juris Rn. 30).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.06.2021 - 1 B 513/20
    Beurteilungen treffen eine Aussage, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen gewachsen ist, die mit den Aufgaben seines Amts und dessen Laufbahn verbunden sind (BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris Rn. 44).
  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 13.05

    Beförderung freigestellter Personalratsmitglieder; Benachteiligungsverbot für -;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.06.2021 - 1 B 513/20
    Verbleibende Zweifel gehen zu seinen Lasten (zu freigestelltem Personalratsmitglied vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2006 - 2 C 13.05 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.06.2021 - 1 B 513/20
    Dem widerspricht es, dem Beamten auf unbestimmte Zeit kein Funktionsamt zu übertragen und ihn dadurch in den Zustand der Beschäftigungslosigkeit zu versetzen (zur Beschäftigung von Beamten der Deutschen Bundespost bei Nachfolgeunternehmen vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15

    Dienstliche Beurteilung; Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung; actus

    Auszug aus VGH Hessen, 15.06.2021 - 1 B 513/20
    Dass der Antragsteller aufgrund der dienstlichen Weisungen zur Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme verpflichtet war und die Qualifizierungsmaßnahme "wie Dienst (z. B. mit Urlaubsanträgen etc.) abgewickelt" worden sein soll, macht die Teilnahme selbst nicht zu einer beurteilungsfähigen dienstlichen, d.h. amtsbezogenen Tätigkeit (zu Praktikumszeiten vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 2 A 4.15 -, juris Rn. 31; vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 1 A 206/17 -, juris Rn. 7; OVG Th., Beschluss vom 22. Februar 2017 - 2 EO 500/16 -, juris Rn. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 1 B 1301/18

    Ausnahmsweise Heranziehung von Hilfskriterien in einem beamtenrechtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 15.06.2021 - 1 B 513/20
    Es würde zu einer nicht zu rechtfertigenden Beschränkung des in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Grundsatzes der Bestenauslese führen, würden die dienstlichen Beurteilungen der übrigen Bewerber ausgeblendet und ausschließlich auf weniger aussagekräftig leistungsbezogene Erkenntnisquellen - wie etwa auf konkrete Anforderungen des zu besetzenden Dienstpostens bezogene strukturierte Auswahlgespräche - oder gar auf nicht leistungsbezogene Hilfskriterien abgestellt (a.A. zur Gleichstellungsbeauftragten vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. März 2019 - 1 B 1301/18 -, juris Rn. 17 ff.; zum Personalratsmitglied vgl. BayVGH, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 3 ZB 13.1642 -, juris Rn. 18).
  • OVG Hamburg, 25.09.2013 - 1 Bs 240/13

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

  • VGH Bayern, 28.07.2014 - 3 ZB 13.1642

    Zulassung der Berufung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Beamtenrecht;

  • VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 CE 15.2260

    Postnachfolgeunternehmen, Auswahlentscheidung, dienstliche Beurteilung,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2020 - 10 S 51.19

    Anspruch eines bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamten auf Beförderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2018 - 1 A 206/17

    Fortbildungsmaßnahme Qualifizierungsmaßnahme Dienstliche Beurteilung Fiktive

  • VGH Hessen, 25.02.2021 - 1 B 376/20

    Konkurrentenstreit um Direktorenstelle eines Amtsgericht

  • OVG Sachsen, 10.08.2020 - 1 B 246/20

    Nachbarwiderspruch; aufschiebende Wirkung; Gebietserhaltungsanspruch;

  • VGH Hessen, 30.03.2022 - 1 B 308/21

    Bestenauslese bei Bewerbung eines vom normalen Dienst freigestellten Beamten

    Die fiktive Fortschreibung fingiert dabei eine im Beurteilungszeitraum tatsächlich nicht erbrachte Dienstleistung und unterstellt zugleich eine Fortentwicklung der Leistungen des Beamten entsprechend dem durchschnittlichen beruflichen Werdegang einer Gruppe vergleichbarer Beamter (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2021 - 1 B 513/20 -, juris Rn. 36 ; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11/09 -, juris Rn. 11).

    Nach einem Jahrzehnt erweist sich eine Aussage über eine prognostische Leistungsentwicklung in aller Regel als nicht mehr verlässlich möglich (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11/09 -, juris Rn. 11 [16 Jahre zu lang]; Senatsbeschluss vom 15. Juni 2021 - 1 B 513/20 -, juris Rn. 38 [nahezu 14 Jahre zu lang]; OVG Th., Beschluss vom 22. Februar 2017 - 2 EO 500/16 -, juris Rn. 31 [5 ½ Jahre nicht zu lang]; Bay. VGH, Beschluss vom 18. November 2015 - 6 CE 15.2260 -, juris Rn. 16 [Zeitraum von 8 Jahren nicht zu lang]; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 30. Mai 2017 - 12 K 4010/16 -, juris Rn. 18 [Zeitraum von 12 Jahren zu lang]); VG Regensburg, Urteil vom 20. Januar 2016 - RN 1 K 15.1434 -, juris Rn. 42 [Zeitraum von 10 Jahren nicht zu lang]).

    Eine Aussage über fachliche Leistungen setzt eine längerfristige Beobachtung voraus (Senatsbeschlüsse vom 15. Juni 2021 - 1 B 513/20 -, juris Rn. 47 sowie vom 16. April 2020 - 1 B 2734/18 -, juris Rn. 67 ; vgl. auch Günther, DÖD 2021, 77 ff., 109 ff.), die mithilfe von Auswahlgesprächen oder ähnlichen Auswahlinstrumenten nicht möglich ist, weil es sich hierbei lediglich um eine Momentaufnahme handelt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2022 - 1 B 1861/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Auswahlverfahren aufrund fehlerhaft gebildeter

    Aus dem Inhalt des von ihr angeführten Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Juni 2021 - 1 B 513/20 -, juris, kann die Antragsgegnerin für das vorliegende Auswahlverfahren nichts zu ihren Gunsten herleiten.

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15. Juni 2021 - 1 B 513/20 -, juris, Rn. 31 ff.

  • VG Potsdam, 10.07.2023 - 2 L 923/22
    BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11/09 -, juris Rn. 11 (16 Jahre), HessVGH, Beschluss vom 15. Juni 2021 - 1 B 513/20 -, juris Rn. 38 (nahezu 14 Jahre), VG Gelsenkirchen, Urteil vom 30. Mai 2017 - 12 K 4010/16 -, juris Rn. 18 (12 Jahre),.

    HessVGH, Beschluss vom 30. März 2022 - 1 B 308/21 -, juris Rn. 55 ff., und Beschluss vom 15. Juni 2021 - 1 B 513/20 -, juris Rn. 47; anders noch VG Potsdam, Beschluss vom 1. März 2016 - 2 L 2001/15 -, juris Rn. 22, und OVG NW, Beschluss vom 19. März 2019 - 1 B 1301/18 -, juris Rn. 19 f., s. dagegen die überzeugende Kritik von H. Günther, ZBR 2020, 234, 237 ff.;.

  • VG Bayreuth, 28.09.2021 - B 5 K 20.550

    Anspruch eines verwendungseingeschränkten Beamten auf dienstliche Beurteilung

    Zudem ist der Beamte gehalten, seinen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung gegenüber dem Dienstherrn zeitnah geltend zu machen (vgl. BVerwG, U.v. 22.6.2006 - 2 C 26.05 - juris, Rn. 16; HessVGH, B.v. 15.6.2021 - 1 B 513/20 - juris, Rn. 33f.).

    Denn der Kläger konnte letztlich mangels amtsangemessener Beschäftigung durch die Beklagte nicht beurteilt werden, so dass ihm aus dieser Verletzung des beamtenrechtlichen Beschäftigungsanspruchs kein Nachteil entstehen darf (vgl. HessVGH, B.v. 15.6.2021 - 1 B 513/20 - juris, Rn. 46).

  • VGH Hessen, 28.11.2022 - 1 B 1620/22

    Berufungsverfahren für eine Professorenstelle

    Hier ist regelmäßig davon auszugehen, dass Erkenntnisse aus Auswahlgesprächen und Assessment Centern als Momentaufnahmen lediglich Aussagen zu Eignung und Befähigung ("Potentialanalyse") ermöglichen, nicht aber Aussagen zur fachlichen Leistung, welche eine längerfristige Beobachtung voraussetzen (vgl. etwa Senatsbeschluss, Beschluss vom 15. Juni 2021 - 1 B 513/20 -, juris Rn. 47).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2024 - 6 B 15/24

    Stellenbesetzung Personalratsmitglied Lehrkraft Nachzeichnung Fiktive

    vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 16.12.2010 - 2 C 11.09 -, IÖD 2011, 63 = juris Rn. 10 f.; s. auch OVG NRW, Beschluss vom 19.3.2019 - 1 B 1301/18 -, NWVBl 2019, 293 = juris Rn. 16: 15 Jahre zu lang; Hess. VGH, Beschluss vom 15.6.2021 - 1 B 513/20 -, ZBR 2022, 50 = juris Rn. 38: 14 Jahre zu lang.
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